AGB & Hausordnung

Das wichtigste auf den ersten Blick

An- und Abreise:
  • Ein Check-In ist ab 16.00 Uhr und bis 21.00 Uhr möglich (abweichende Uhrzeiten auf Anfrage).
  • Der Check-Out erfolgt bitte bis 10.00 Uhr (abweichende Uhrzeiten auf Anfrage).
Schlüsselübergabe:
  • Wir begrüßen Sie vor Ort und führen Sie durch die Ferienwohnung. Dabei erfolgt die Schlüsselübergabe.
Anzahlung:
  • Nach der Buchung bitten wir Sie um eine Anzahlung i.H.v. 25% des Buchungsbetrags.
  • Sie erhalten nach der Buchung eine E-Mail mit allen Zahlungsdetails (Bankverbindung). Der
    Restbetrag ist bis 7 Tage vor Anreise per Überweisung auf unser Konto vorzunehmen,
    bzw. am Anreisetag zu entrichten
Kaution
  • Es ist eine Kaution vom 150,00€ zu leisten, diese ist am Anreisetag bar zu entrichten.
    Die Kaution bekommt der Gast am Abreisetag in bar zurück, wenn die Ferienwohnung
    in ordnungsgemäßen Zustand übergeben wird.
Storno & Nichtanreise:
  • Eine Stornierung ist bis 30 Tage vor Anreise kostenlos möglich, wenn Sie über diese Website buchen.
  • Bei einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Anreise und bei Nichtanreise: 90% Stornogebühr.
Hausordnung:
  • Nichtraucher-Haus:

    In den Ferienwohnungen ist das Rauchen nicht gestattet. Auf dem Balkon bzw. der Terrasse darf jedoch geraucht werden. Bitte nehmen Sie dabei Rücksicht auf Ihre Nachbarn.

  • Endreinigung:

    Die Reinigung der Unterkunft ist im Preis inkludiert. Bei größeren Verunreinigungen/Schäden bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren.

  • Entsorgung/Müll:

    Bitte verwenden Sie die vorgesehenen Tonnen zur Müllentsorgung. Wir bitten Sie auch, den Müll entsprechend zu trennen.

  • Ruhezeiten:

    Aus Rücksicht anderer Feriengäste bitten wir Sie, die Ruhezeiten ab 22.00 Uhr einzuhalten.

  • Haustiere:

    In allen unseren Unterkünften sind Hunde willkommen, keine Katzen, Vögel, Hasen oder andere Tiere. Pro Nacht fällt eine Gebühr von 12-20€ pro Hund an.

  • E-Ladestationen:

    zum Laden Ihres E-Fahrzeuges steht Ihnen direkt am Haus eine Ladestation zur Verfügung. Preis pro KW/h 55 Cent.

  • Parkmöglichkeiten:

    Vor dem Haus befindet sich ein Parkplatz für jede Ferienwohnung. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um PKW Stellplätze handelt. Der Parkplatz ist kostenfrei.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag von CHIEMGAUFERIENWOHNUNGEN MAIER (DE UNTERWÖSSEN) - MAIER SEPP

Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen
Fassung Bestandteil des CHIEMGAUFERIENWOHNUNGEN MAIER (DE UNTERWÖSSEN) MAIER SEPP
(nachfolgend: Beherbergungsbetrieb) geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag
abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.

Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.


1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien

 
1.1 Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträge über die
mietweise Überlassung von Zimmern zur Gästebeherbergung sowie die vom
Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten Leistungen.

 
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart
wurde.

 
1.3 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder
per EMail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines
Vertrages verbindlich an.

 
1.4 Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des Antrags des
Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei,
die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Der Beherbergungsbetrieb kann sich für den
Vertragsschluss durch eine Vermittlungsstelle (z.B. die örtliche TouristInformation)
vertreten lassen.

 
1.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so liegt in der
Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden Gast, das dieser innerhalb
einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter
annehmen kann. Während dieser Frist sind der Beherbergungsbetrieb oder sein Vertreter
an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die Annahmeerklärung kann ausdrücklich
oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der Buchungssumme) gegenüber dem
Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter erfolgen.

 
1.6 Vertragspartner sind der Kunde und der Beherbergungsbetrieb. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem
Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2. Leistungen und Anreise, Preise, Obliegenheiten

 
2.1 Leistungspflichten des Beherbergungsbetriebs
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten
Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und die weiter
vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wurde seitens des Beherbergungsbetriebs nicht die
Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt, besteht seitens des Gastes kein
Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.

Die gebuchte Unterkunft wird vom Leistungsträger am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00
Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Leistungsträger über eine voraussichtlich
spätere Anreise rechtzeitig zu informieren.
 
Wurde seitens des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet
oder wurde die Kreditkartennummer bei der Buchung angegeben, so wird die Unterkunft
auch über diese Zeit hinaus freigehalten.

 
2.2 Leistungspflichten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden oder
vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller
veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 12:00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb über den ihm dadurch
entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den
Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Beherbergungsbetrieb
nachzuweisen, das diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 
2.3 Preise und Preisanpassung
Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und
Leistungsbeschreibungen bzw. die vertragliche Vereinbarung. Im übrigen sind Leistungen
und Tarife freibleibend.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer ein.

Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 10 Prozent anzuheben, wenn sich der allgemein für derartige
Leistungen vom Beherbergungsbetrieb berechnete Preis erhöht und zwischen dem
Vertragsschluss und der Vertragserfüllung mehr als 4 Monate liegen.

Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Gäste, der Leistungen des
Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der
Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.

 
2.4 Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes
Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die
Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den
Bestimmungen einer Benutzungs oder Hausordnung zu verwenden.

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast und den
weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen
werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs.

Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und
Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und
Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast
obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so
hat der Gast dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach
fruchtlosem Fristablauf ist der Gast berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger
Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der
Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe
unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Gast
ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der
außerordentlichen Kündigung hat.

Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem
Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren
 
deren Zahl anzugeben. Der Gast haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln
über Haftung des Tierhalters.

3. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten
 
3.1 Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen einschließlich
der Neben, Verbrauchs und Zusatzkosten (z.B. Minibar, Telefon, Video) am Tage der
Abreise unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.

Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, vom Gast
eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 30 Prozent der Buchungssumme zu verlangen. Er ist
zudem berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch
Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu
verlangen.

Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der
Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und
Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Ist der Gast Verbraucher, so gilt dies nur, wenn auf
diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.

Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, gegenüber Verbrauchern
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins und im Geschäftsverkehr gegenüber
Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins geltend zu machen.

Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens
vorbehalten.

Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine Mahngebühr
von 5,00 Euro erheben.

 
3.2 Kreditkarten, Schecks und sonstige Zahlungsmittel
Es steht dem Beherbergungsbetrieb in jedem einzelnen Fall frei, ob und welche Kreditkarte
er bei Vorlage akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn durch Aushänge oder durch Auskunft
des Personals eine grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten angezeigt wird.

Die Entgegennahme von Kreditkarten, Schecks oder sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur
erfüllungshalber.

 
3.3 Aufrechnung
Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung
gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebs aufrechnen oder mindern.

 
3.4 Sicherheiten
Bezahlt ein Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der
Beherbergungsbetrieb an den vom Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung
seiner Forderungen aus der erbrachten Leistung einschließlich der Auslagen. Er hat damit
das Recht, die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur Bezahlung zurückzubehalten
und ggf. diese zur Befriedigung seiner Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln zu
verwerten.

 
4. Leistungsänderung oder Abweichung
Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu einer erforderlichen
Änderung oder Abweichung vom vertraglich geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistung
kommen. Derartige Änderungen sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der
 
vertraglich vereinbarten Leistung führen und für die Abweichung eine sachliche
Rechtfertigung besteht.

Eine nicht erhebliche und zumutbare Abweichung liegt z.B. in der Regel dann vor, wenn der
Leistungsträger dem Gast bei einer Beherbergungsleistung eine adäquate Ersatzunterkunft
zur Verfügung stellt, weil der gemietete Raum unbenutzbar geworden ist oder wichtige
betriebliche Gründe die Umquartierung bedingen.

Der Beherbergungsbetrieb oder sein Vertreter sind verpflichtet, den Gast unverzüglich über
Änderungen oder Abweichungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistung zu
informieren. Dem Gast ist ggf. die Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung zu geben oder,
falls eine solche aus Gründen unmöglich ist, die nicht vom Beherbergungsbetrieb zu
vertreten sind, ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung anzubieten.

Ist bei einer Beherbergungsleistung der Beherbergungsbetrieb aus dringenden Gründen
gezwungen, eine Stornierung vorzunehmen, so ist dieser verpflichtet, dafür Sorge zu
tragen, dass der Gast unverzüglich ein anderes, mindestens gleichwertiges Quartier erhält.
Erfolgt die Stornierung erst am Anreisetag oder erfährt der Gast erst bei Anreise von der
Stornierung, hat der Beherbergungsbetrieb innerhalb einer Frist von 4 Stunden für ein
Ersatzquartier zu sorgen.

Etwaig entstehende Mehrkosten für ein Ersatzquartier gehen zu Lasten des jeweiligen
Leistungsträgers.

Im Falle einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbes. Minderung und
Schadensersatz) unberührt.

 
5. Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise
 
5.1 Rücktritt des Gastes
Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber
dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur
Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen.

Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in
Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des
Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen.

Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes
um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist,
besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen.

Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen
zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der
Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen.

Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei
Beherbergungsleistungen folgende, vom Gast an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende
Richtwerte anerkannt:

Gebuchte Leistung: Quote:

Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 %

Übernachtung mit Frühstück 80 %

Halbpension 70 %

Vollpension 60 %
 
Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller
Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und
Kurtaxe außer Betracht bleiben.

Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige
Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des
Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender
Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der
geringeren Kosten verpflichtet.

Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des
Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.

 
5.2 Rücktritt / Kündigung des Beherbergungsbetriebs
Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist der
Beherbergungsbetrieb innerhalb der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der
Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung des Hotels nicht endgültig bestätigt.

Ein Rücktrittsrecht des Beherbergungsbetriebs besteht ferner dann, wenn eine vereinbarte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet
wird.

Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag
zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (aber nicht
abschließend):

die Nichterbringung einer fälligen Leistung

die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom
Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände

eine nicht genehmigte Unter oder Weitervermietung,

die Buchung des Zimmers unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. des Gastes oder des Zwecks oder

wenn der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs oder seiner Gäste in der
Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahrenbereich des
Beherbergungsbetriebs herrührt.

Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich, spätestens 14 Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis
zu setzten.

In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.

Ein etwaiger Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Ersatz eines ihm entstandenen
Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten
Vertragsbeendigung unberührt.

 
6. Vorzeitige Vertragsbeendigung
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der
vereinbarten Zeit.

Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des
Beherbergungsbetriebs auf die volle Buchungssumme unberührt. Der
 
Beherbergungsbetrieb wird sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen
Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht
in Anspruch genommenen Leistung bemühen, wobei er insoweit nicht verpflichtet ist,
besondere Anstrengungen zu unternehmen.

Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb.

 
7. Haftung
 
7.1 Haftung für vertragliche Verpflichtungen
Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Beherbergungsbetriebs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen.

Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die
Haftung aus einer vom Hotel übernommenen Garantie.

Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs steht die eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Bei Auftreten von Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebs,
wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe
zu sorgen.

Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den
Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines
außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 
7.2 Haftung für eingebrachte Sachen
Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Gast nach den gesetzlichen
Bestimmungen, also bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie
für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,.

Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von
€ 10.000,00 im Hotelsafe oder bis zu einem Wert von € 800,00 im Zimmersafe aufbewahrt
werden. Der Beherbergungsbetrieb empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von
Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige
macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Beherbergungsbetriebs gelten
vorstehende Ziff. 7.1 Abs. 2 bis 4 entsprechend.

 
7.3 Parkplatzschäden
Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz in der Garage oder auf einem
Parkplatz des Beherbergungsbetriebs zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des
Beherbergungsbetriebs entsteht nicht.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebs
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der
 
Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits. Ziff. 7.1 Abs. 2
bis 4 gelten entsprechend.

 
7.4 Weckaufträge, Post und Warensendungen
Weckaufträge werden vom Beherbergungsbetrieb mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der
Beherbergungsbetrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen
Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten
entsprechend.

 
8. Verjährung
 
8.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetrieb, gleich aus welchem
Rechtsgrund ausgenommen Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung verjähren nach
einem Jahr. Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung verjähren nach den gesetzlichen
Regeln.

 
8.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
und der Gast von den Anspruch begründenden Umständen und dem Beherbergungsbetrieb
als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

 
8.3 Schweben zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Gast oder der Beherbergungsbetrieb die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 
9. Datenschutz
 
9.1 Der Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich
zur Abwicklung der Buchungen des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabei unter
Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des
Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet.

 
9.2 Der Gast hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und
Löschung seiner gespeicherten Daten.

 
9.3 Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung
und Durchführung der Beherbergungsleistung und zur Durchführung der weiteren
gebuchten Leistungen verwendet. Dabei ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, zur
Durchführung von Anfragen, Buchungen und zur Zahlungsabwicklung diese Daten auch an
Dritte weiterzugeben.

 
9.4 Der Beherbergungsbetrieb ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen
personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung
sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen zu erheben,
zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegenüber dem
Beherbergungsbetrieb erklärt werden.

 
10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
 
10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 
10.2 Auf das gesamte Rechts und Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und
Gästen, die keinen allgemeinen Wohn oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet
 
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UNKaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 
10.3 Klagen gegen den Beherbergungsbetrieb sind an dessen Sitz zu erheben.
 
10.4 Für Klagen des Beherbergungsbetriebs gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es
sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs maßgebend.

 
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.